Leistungen für Selbstzahler
Oft wird kritisiert, dass "Schulmedizin" eine reine "Reparaturmedizin" ist. Das heißt, der Arzt kommt erst dann, wenn jemand offensichtlich krank ist und versucht dann, den Scherbenhaufen aufzukehren. Alles andere ist aus Sicht der Krankenkassen "nicht notwendig" und darf also nicht auf Kassenkosten gemacht werden.
Beispiel Demenz: Wenn jemand klare Kriterien einer Demenz aufweist, dann wird untersucht, die Diagnose gestellt und eine Therapie eingeleitet, die man eigentlich viele Jahre früher hätte einleiten müssen. Selbstverständlich zahlt die Kasse das.
Aber einfach mal aus Vorsorge mit mitte 50 eine Untersuchung der Hirnleistung zu machen wäre auf Kassenkosten nicht erlaubt. Aber aus meiner Sicht wäre dies absolut sinnvoll. Denn ich fahre ja alle 2 Jahre mit meinem Auto zum TÜV und rufe nicht erst an, wenn mein Auspuff auf der Autobahn abgefallen ist.
Zweites Beispiel: Bislang konnte man alle zwei Jahre zur Hautkrebsvorsorge. Jetzt kann ich erst zum Hautarzt (und bekomme dann irgendwann viel später einen Termin), wenn ich einen auffälligen Fleck bemerke oder ein klares Risikoprofil habe.
Sie sehen - ich halte viel von Prävention (Vorsorge). Ich mache im Jahr hunderte Ultraschalluntersuchungen der Halsgefäße. Davon sind hunderte nicht auffällig und nur bei ein paar Leuten stelle ich die Veränderung fest, die der Schlaganfall von morgen sein könnte. Lohnt sich das? Ich finde schon. Bezahlt die Kasse das? Leider nein. Und durch die GKV Spargesetze von 2026 können wir diese auch nicht mehr abseits der Chronikerversorgung anbieten (das war denke ich genau so gewollt).
Trotzdem dürfen Sie auch als gesetzlich versicherter Patient unsere Gutachten nutzen. Ein medizinisches Gutachten ist die Untersuchung auf Wunsch von einem selbst oder einer Behörde oder Versicherung. Sie soll feststellen, wie es um die Gesundheit bestellt ist. Rentenkassen wollen zum Beispiel von mir wissen, ob ein Querschnittsgelämter wundersamerweise aus dem Rollstuhl auferstanden ist, oder Reiserücktrittsversicherungen wollen wissen, ob jemand mit einem MS Schub wirklich die Kreuzfahrt absagen musste und seine Kortisonstoßtherapie nicht auch auf hoher See hätte genießen können.
Auch Sie selbst können mich beauftragen, Sie nach Ihrem Auftrag zu untersuchen. Und das mache ich gerne, denn wenn ich eine Sorge hätte, würde ich diese gerne ausgeräumt haben. Ich verstehe Sie also.
Unterschied Selbstzahlerleistung / Kassenleistung
Unsere gutachterlichen Leistungen sind vergleichbar mit gutachterlichen Leistungen im Handwerk. Meine Vollkasko Autoversicherung bezahlt einen Schaden an meinem Fahrzeug, aber wenn ich eine Motoranalyse durchführen lassen möchte, um den Zustand meines Antriebs zu kennen, zahlt die Versicherung dies nicht.
Sollten Sie also eine neurologische Erkrankung haben, die behandelt werden soll, wäre der vorgesehene Weg, dass Sie sich an Ihren Hausarzt wenden und dieser eine fachärztliche Therapie (wenn nötig) veranlasst. Sie werden dann einer Praxis mit Kapazitäten zugewiesen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das. Diese Leistungen sind aber budgetiert, insofern sind diese nicht immer sofort verfügbar.
Wenn Sie unsere Gutachterlichen Leistungen in Anspruch nehmen erhalten Sie einen Bericht mit dem Ergebnis der Untersuchungen und entsprechenden Therapieempfehlungen, falls eine Therapie erfolgen muss.
unsere Selbstzahlerleistungen
Fachfremde Beratung - 30,60 € / angefangene 10 Minuten
Beratung zu Erkrankungen außerhalb des Spektrums der Versorgung (z.B. Einschätzungen zu anderen Fachrichtungen, Beratung in Lebenslagen wie z.B. Partnerschaft, Sexualität oder arbeitsplatzbezogene Konflikte oder Tagesstruktur oder Verbesserung des Nachtschlafes), Erneute Erklärung von Fremdbefunden.
Demenzvorsorge - 86,08 €
Untersuchung der Hirnleistung mittels KI unterstützter EEG Auswertung (Q-EEG) sowie neurologischer Diagnostik und testpsychologischer Untersuchung, anschließender 10 minütiger ärtlicher Beratung.
Polyneuropathierisiko Test - 113,86 €
Untersuchung der Nervengesundheit, Messung zweier ausgewählter Nerven und hochauflösender Nahfeldsonographie (Bildgebung) einer ausgewählten Stelle, Neurologische Untersuchung und anschließende 10 min. ärztliche Beratung.
Schlaganfallrisiko Test - 136,56 €
Hochauflösende Nahfeldsonographie der hirnversorgenden Gefäße von Herzabgang bis zu den hirninneren Gefäßen (extracranielle und intracranielle Duplexsonographie) inclusive Beratung.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung - 131,58 €
Bescheinigung der Fahrtauglichkeit bei einfachen Einschränkungen (wie z.B. Tremor oder hohem Alter). Achtung: Sollten weitere Untersuchungen erforderlich sein (z.B. EEG bei Anfallsverdacht oder Testpsychologie bei Demenzverdacht) erhöht dies die Kosten.
Untersuchung der Geschäftsfähigkeit - 136,56
Untersuchung der Hirnleistung mittels KI unterstützer EEG Auswertung (Q-EEG) sowie neurologischer Diagnostik, erweiterter testpsychologischer Untersuchung und schriftlicher Bescheinigung der Ergebnisse und Einschätzungen (z.B. für Vorsorgevollmacht, notarielle Testamente). Achtung: Nicht für psychotische Erkrankungen oder fachpsychiatrische Stellungnamen - diese sind erheblich kostenintensiver.
Bescheinigungen
Einfaches Attest - 28,15 €
Kurze Beratung, Attesterstellung zu bereits erhobenen Befunden
Schriftliche gutachterliche Stellungname - 60,33
Kurze Beratung, Attestausstellung zu Voraussagenden Aussagen, insbesondere zur Arbeitsfähigkeit, Teilleistungsfähigkeit oder Krankheitsprognose.
Büroservice
Erstellung und Versand von Unterlagen - 6€
Ablauf
Sie können unsere Selbtzahlerleistungen entweder über unsere Internetseite (Kontaktformular) oder telefonisch bestellen. Sie können auch direkt einen Termin für die Untersuchung auf doctolib buchen. Zwischen Buchung und Durchführung müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben mindestens 24 Stunden liegen.
Ebenfalls muss vor der Untersuchung eine Selbstzahlervereinbarung unterschrieben werden, in welcher Sie die privatärztliche Behandlung auf eigene Kosten ausdrücklich wünschen, sowie dass die privatärztliche Leistungwurde nicht als Voraussetzung für eine notwendige medizinische Behandlung im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung auferlegt wurde.
Am Untersuchungstermin bringen Sie bitte Ihre vollständigen medizinischen Unterlagen mit. Diese werden in das Untersuchungsergebnis selbstverständlich einbezogen.
